Der Mehr.Wert naturschutzfachlicher Renaturierung

Umweltschäden zielführend entgegenwirken

Mit dem Standard für ökologische Aufwertung (SÖA) bieten wir eine naturschutzfachlich fundierte Anleitung für die Steigerung der Leistungs- und Widerstandsfähigkeit der Natur, durch die Renaturierung verschiedener Flächenarten, wie beispielsweise Wälder, Landwirtschaftsflächen oder auch Stadtquartiere. In Einklang mit dem wissenschaftlichen Konsens basiert der SÖA auf einem ganzheitlichen Ansatz, der die Steigerung von Biodiversität, als Grundlage für Resilienz, ins Zentrum stellt. Warum? Das erfahren Sie hier.

Renaturierung nach Mehr.Wert-Standard

Degradierte Flächen biotopgerecht wiederherstellen

Das Bild visualisiert den Renaturierungsprozess nach Mehr.Wert-Standard
Bild kleine Nadelbäume

Auf einen Blick

Mehr.Wert der ökologischen Aufwertung

  • Resilienzsteigerung: Gesunde, vielseitige Ökosysteme können Umweltveränderungen abfedern oder gar aufhalten. Eine widerstands- und leistungsfähige Natur bedeutet eine resiliente Gesellschaft und Wirtschaft.
  • Gesundheit und Lebensqualität: durch die Stärkung der Ökosystemleistungen (saubere Luft, Trinkwasser, nahrhafter Boden, vielseitige Landschaften)
  • Attraktivität & Wertsteigerung: lebenswerte Städte, höhere Standortqualität

Ein Vorgehen: für alle gleich und vergleichbar

Standard für ökologische Aufwertung

Im Kontext des Mehr.Wert-Standards bildet die ökologische Aufwertung eine Grundvoraussetzung für die Kompensation. Diese findet auf monetärer Ebene statt: Umweltkosten können durch Umweltwert ausgeglichen werden.

Der Standard für ökologische Aufwertung (SÖA) definiert die systematische Planung von Aufwertungsprojekten, die fachlich fundierte Durchführung und Dokumentation und somit die Anrechenbarkeit für die Umweltwertproduktion.

Zusätzlich zum SÖA gibt es einen Kriterienkatalog, der eine Liste von 18 konkreten Kriterien beinhaltet, die eingehalten werden müssen. Darin wird auch beschrieben, welche Nachweise für die Projekte zur ökologischen Aufwertung erbracht werden müssen.

Standard für ökologische Aufwertung
Das Bild zeigt das Titelblatt des Standards für ökologische Aufwertung

Grundgedanke

Ganzheitliche Stärkung von Ökosystemen

Ist es nicht effektiver Maßnahmen voranzutreiben, die gezielt Umweltveränderungen – wie den Klimawandel – abfedern? Ist das Geld nicht sinnvoller in das Pflanzen schnell wachsender und massig CO2-bindender Bäume investiert? Keine Frage, wir haben es eilig. Aber was ist, wenn schnellwachsende Baum-Monokulturen nach fünf Jahren von einer Krankheit zerstört werden? Dann ist der ganze Wald weg – das CO2 wieder in der Atmosphäre. Oder wie viel CO2 entweicht dem Boden durch das Pflanzen dieser Bäume?

Ein ganzheitliches Vorgehen ermöglicht es, möglichst viele Zusammenhänge im Blick zu behalten und so Synergieeffekte zu nutzen, Problemverschiebungen zu vermeiden und nachhaltig die Resilienz und Leistungsfähigkeit der Umwelt zu erhalten und im Idealfall wieder zu steigern. Mit der Renaturierung degradierter (abgenutzter, geschädigter) Ökosysteme, die einen geringen ökologischen Wert aufweisen, ist es möglich, der Vielzahl an ökologischen Herausforderungen (Klimawandel, Versauerung der Böden, Nährstoffübersättigung der Gewässer, etc.) entgegenzuwirken. Ein Schlüsselkriterium dafür ist die Biodiversität – oder auch biologische Vielfalt.

Bild Weidelandschaft

Übergeordnete Ziele

Menschliche Gesundheit und gesunde Ökosysteme

Die Schutzgüter „Ökosystem“ und „menschliche Gesundheit“ stehen im Fokus einer jeden ökologischen Aufwertung nach Mehr.Wert-Standard.

Diese Schutzgüter finden in gleicher Formulierung sowohl in der Ökobilanzierung als auch in der Ökologie Anwendung und bilden ein verbindendes Element der unterschiedlichen Methoden.

Folgende übergeordnete Entwicklungsziele gelten für alle Flächen, auf denen nach Mehr.Wert-Standard Umweltwert geschaffen wird:

Schutzgut „Ökosystem“: Erhalt und Förderung der Biodiversität unter Berücksichtigung verschiedener naturschutzfachlicher Aspekte (z. B. Gefährdungsstatus).
Schutzgut „Menschliche Gesundheit“: Erhalt und Förderung vielfältiger Ökosystemleistungen, die für ein nachhaltiges und gutes (Über-)Leben notwendig sind, wie zum Beispiel CO₂‑Speicherung, Kühlung, Windschutz, die Produktion von frischer Luft und sauberem Wasser, Bestäubungsleistungen, Erholung und Regeneration.

Grafik Aspekte der ökologischen Aufwertung

Handlungsrahmen nach Mehr.Wert-Standard

Prinzipien der ökologischen Aufwertung

Vorsorgeprinzip

Umweltrisiken und Gesundheitsgefahren müssen durch Vorsorgemaßnahmen vermieden sowie einschlägige Gesetze eingehalten werden. Außerdem muss mit technisch einwandfreien Geräten, sowie nach aktuellen Standards gearbeitet werden, um Umweltbelastungen wie Boden- und Grundwasserverunreinigungen zu verhindern.

Prinzip der Minimalen-Invasität

Maßnahmen zur Schaffung und Pflege von Lebensräumen sollten minimal-invasiv geplant und umgesetzt werden, wobei unvermeidbare Eingriffe sorgfältig abgewogen und auf das notwendige Maß begrenzt werden müssen. Ergeben sich bei der Detailplanung einer Maßnahme nicht vorhergesehene Herausforderungen, die zu einem unvermeidbaren Eingriff in benachbarte Ökosysteme führen, ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.

Prinzip der naturschonenden Verfahren

Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Lebensräumen müssen möglichst naturschonend und extensiv durchgeführt werden, wobei biologische Verfahren wie Beweidung oder mechanische Methoden mit minimalem Eingriff bevorzugt werden sollten, um negative Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Für alle Maßnahmen müssen möglichst bodenschonende Verfahren zum Einsatz kommen, wie zum Beispiel die Mahd mit dem Doppelmesser statt mit dem schlagenden Mähwerk.

Prinzip der Schonzeiten

Zum Schutz von Brutvögeln, Fledermäusen und anderen Tieren dürfen Bäume und Sträucher nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar geschnitten oder gefällt werden. Von März bis September ist dies verboten, um die Tiere während ihrer Brut- und Setzzeit nicht zu stören. Vor Beginn der Arbeiten zwischen März und September muss die Fläche geprüft werden, und bei Bedarf müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Wildtiere zu vertreiben. Dabei muss auf die besonderen Bedürfnisse und Verhaltensweisen verschiedener Tierarten, vor allem gefährdeter Arten, Rücksicht genommen werden.

Prinzip der Herkunftssicherung

Beim Einbringen von Saat-, Mahd-, und Pflanzgut müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Je nach Lage der Fläche und Flächentyp (z.B. Landwirtschaft, Wald, Stadt) ist dabei auf spezifische Regelungen zu achten. Nach Möglichkeit sollte Saat- und Pflanzgut aus lokaler Herkunft (z.B. Naturverjüngung, eigenes Saat- oder Mahdgut) verwendet werden. Ist dies nicht möglich, hat die Verwendung regionaler Herkünfte nach § 40 BNatSchG Priorität. Die Verwendung von Materialien, die weder aus lokalen noch regionalen Herkünften stammen, sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Die Zielsetzung möglichst regionale Bezugsquellen zu nutzen, gilt auch für weitere Materialien wie etwa Bodensubstrat, Holz oder Steine.

Prinzip des verantwortungsvollen Umgangs mit invasiven Neophyten

Invasive Arten, die oft durch menschliche Aktivitäten wie Handel und Transport in neue Gebiete eingeführt werden, können einheimische Arten verdrängen, das ökologische Gleichgewicht stören, Lebensräume schädigen und dadurch auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft haben. Aus diesen Gründen wurden in internationalen, europäischen und nationalen Regelwerken Einstufungen zu den invasiven Arten vorgenommen und ein dreistufiges System etabliert, welches sich wie folgt untergliedert: 1. Prävention, 2. Früherkennung und Sofortmaßnahmen und 3. Management. Für einen verantwortungsvollen Umgang mit invasiven Neophyten, der zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten beiträgt, muss dieses dreistufige System eingehalten und bei Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung berücksichtigt werden.

Prinzip des ordentlichen Flächenmanagements

Für den langfristigen Erfolg, den Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität, muss eine ordentliche Betreuung der Fläche und ein lebensraumangepasstes Flächenmanagement erfolgen. Das bedeutet, dass regelmäßige Besuche (je nach Fläche bspw. quartalsweise), Dokumentationen und rechtzeitige und angepasste Pflegeeinsätze der Flächen durchgeführt werden müssen.

Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Kosten, Aufwand und Umfang für die Herstellung und Pflege eines Biotops müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dessen Nutzen und der Ausstattung des Umfeldes stehen. Es muss gewährleistet sein, dass die zum Zwecke der Kompensation erhaltenen Gelder zweckgebunden, effizient und zielführend eingesetzt werden.

Prinzip der minimalen Emissionen und Immissionen

Pestizide: Auf den Einsatz von Pestiziden muss auf den Flächen gänzlich verzichten werden. Der Pestizideinsatz in jeglicher Form ist verboten. Darüber hinaus sollten Maßnahmen erwogen werden, um den Eintrag von Pestiziden aus Nachbarflächen zu vermeiden oder zu reduzieren (z.B. durch die Anlage von Pufferstreifen, Gehölzpflanzungen).

Dünger: Für den Einsatz von Düngemitteln muss folgender Grundsatz angewendet werden: So gering wie möglich, so viel wie nötig. Kommt es zum Einsatz von Düngemitteln, so müssen sie so eingesetzt werden, dass die Umwelt möglichst wenig belastet wird, während gleichzeitig die Bodenfruchtbarkeit und Pflanzengesundheit gefördert werden. Es darf ausschließlich organischer Dünger wie Kompost und Mist verwendet werden, um den Boden langfristig zu stärken. Darüber hinaus sollten Maßnahmen erwogen werden, um den Eintrag von Nährstoffen aus Nachbarflächen zu vermeiden oder zu reduzieren. Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten zum aktiven Nährstoffentzug und Aushagerung auf Teilflächen oder dem gesamten Flächenkomplex sollten flächenspezifisch geprüft und abgewogen werden. Der Einsatz von künstlichem Dünger ist verboten.

Emissionen, insbesondere in Form von Abgasen, sind auch im Zuge naturschutzfachlicher Pflegemaßnahmen nicht zu vermeiden. Damit diese so gering wie möglich ausfallen, müssen bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung auch aus diesem Grund Prinzipien wie die Herkunftssicherung oder auch die Beauftragung lokaler Dienstleister:innen berücksichtigt werden.

Prinzip der (Wieder-)Verwertung

Fallen bei unterschiedlichen Maßnahmen zur Herstellung oder Pflege von Biotopen Materialien an, so sollten diese, sofern sie aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes als unbedenklich einzustufen sind, möglichst auf der Fläche verbleiben bzw. eingesetzt werden. Ist das nicht durchsetzbar, sollte eine anderweitige Möglichkeit zur Verwertung der Materialen gefunden werden. Erst wenn diese ebenfalls ausgeschlossen wird, sollte eine fachgerechte Entsorgung erfolgen. Beispielsweise kann Schnittgut von Gehölzrückschnitten oder Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Errichtung einer Reisighecke genutzt werden oder geringe Mengen Grünschnitt können der Kompostierung zugeführt werden. Große Mengen an Mahdgut sollten nach Möglichkeit als Tierfutter verwendet werden oder es sollte direkt eine Beweidung stattfinden. Baustoffe und ähnliche Materialien sollten zur Aufbereitung an Bauhöfe oder ähnliche Einrichtungen gehen. Im Umkehrschluss sollte auch bei der Besorgung von Baustoffen – beispielsweise für die Einrichtung oder Instandhaltung von Besucher:innen oder Wirtschaftswegen – auf recycelte, schadstofffreie Materialen zurückgegriffen werden.

Prozess gemäß Mehr.Wert-Standard

Ökologische Aufwertung in vier Schritten

Nahaufnahme Tier

1. Flächenspezifisches Grundlagenwissen erwerben und Ausgangszustand dokumentieren

Nahaufnahme Nadelbaum

2. Langfristigen Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die ökologische Aufwertung erstellen

Nahaufnahme Blatt

3. Erfolg der ökologischen Aufwertung mittels methodisch abgesichertem Monitoring bestätigen

Nahaufnahme Blatt

4. Monitoring auswerten und Maßnahmen auf Basis der Erkenntnisse fortsetzen oder anpassen.

 

Hier geht’s zum  Kriterienkatalog für die ökologische Aufwertung

Grundlagenkonzepte für die ökologische Aufwertung auf unterschiedlichen Flächentypen

So werden Förster, Landwirte und Städte Umweltwertproduzent:innen

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Was ist …

 

Biodiversität

Was ist Biodiversität? Geht es um Biodiversität, denken wir zunächst an die „Artenvielfalt”. Die biologische Vielfalt umfasst jedoch zwei weitere Ebenen: ein breites Spektrum an Lebensräumen und genetischen Veranlagungen. Genetische Vielfalt (ein großer Genpool) bedeutet eine große Vielfalt zwischen den einzelnen Individuen einer Art, egal ob Bakterium, Pilz, Pflanze oder Tier. Kommen zahlreiche Individuen verschiedener Arten innerhalb eines Lebensraums, z. B. eines Waldes, vor, bedeutet das eine große Vielfalt innerhalb dieses Lebensraums.

Was bewirkt Biodiversität? Ein intaktes Ökosystem ist in der Lage, negativen Einflüssen unterschiedlicher Art standzuhalten, diese abzufedern und zu überwinden, ohne dabei langfristig Schaden zu nehmen. Biodiversität spielt dabei eine zentrale Rolle, denn sie gewährleistet die Widerstandsfähigkeit des Ökosystems gegenüber Umweltveränderungen.

Ein Beispiel: Die Fichten-Reinbestände, die hierzulande großflächig an nicht arttypischen Standorten angepflanzt wurden, waren wenig divers und so nicht widerstandsfähig gegenüber eingetretenen Umweltveränderungen. Das trockene Klima schwächte die Fichten und machte sie anfällig für den Borkenkäfer. Dieser wiederum konnte sich prächtig in den monokulturellen Wäldern vermehren, wo die Fichten dicht an dicht standen. Das Ergebnis sind weitläufig abgestorbene und kahle Waldareale, in denen für Jahrzehnte kaum eine waldtypische Art einen Lebensraum finden wird. Auch die Ökosystemleistungen, die an solch einem Standort normalerweise durch einen Laubmischwald vollbracht werden, sind über Jahrzehnte hinweg gestört.

Wie kann Biodiversität dazu beitragen, solch ein Phänomen zu verhindern? Besteht ein Waldstandort nicht nur aus einer Baumart, sondern aus zehn verschiedenen Baumarten, welche an die standörtlichen Bedingungen angepasst sind, ist er weniger anfällig für derartige Probleme. Krankheiten oder „Schädlinge“ sind zumeist nicht für alle Arten gleich problematisch. Breitet sich also der Borkenkäfer nur an Fichten aus, nicht aber an Buchen, Eschen, Eichen und weiteren Arten, so würden im schlimmsten Fall vielleicht alle Fichten in solch einem Mischbestand absterben, aber andere Arten würden davon nicht beeinflusst werden und könnten den Wegfall der toten Fichten auffangen. Dadurch bleibt der Waldstandort in leicht veränderter Artenzusammensetzung erhalten und kann fortlaufend die zahlreichen Ökosystemleistungen vollbringen.

Warum ist die Förderung von Biodiversität zentral für den SÖA? Es herrscht wissenschaftlicher Konsens darüber, dass Biodiversität ein zentraler Faktor für die Resilienz von Ökosystemen und somit auch für Wirtschaft und Gesellschaft ist. Obwohl die Wichtigkeit der Biodiversität und ihres Nutzens für unsere menschliche Existenz vor drei Jahrzehnten in der „Convention on Biological Diversity“ auf internationaler Ebene anerkannt wurde, schwindet sie weltweit immer weiter. Erst kürzlich zog der Living Planet Report (10/2022) vom WWF eine ernüchternde Bilanz: Von 1970 bis 2018 lag der Bestandsrückgang der beobachteten Wildtierpopulationen bei 69 %. Während wir in Europa und Zentralasien einen Verlust von etwa 18 % zu verzeichnen haben, liegt Lateinamerika mit der Karibik in derselben Zeit bei 94 % Populationsverlust. Diese Entwicklung zeigt eindeutig, dass der Schutz der Biodiversität bisher nicht ansatzweise in ausreichendem Maße stattgefunden hat und dass es neue wirksame Lösungen und Konzepte braucht, welche es ermöglichen, diese stetige Abwärtsspirale zu durchbrechen.

Ökosystemleistungen

Ökosystemleistungen sind die Beiträge der Natur (Ökosysteme, Biodiversität) zum menschlichen Wohlbefinden und zur Wirtschaft.
Sie beschreiben also den Nutzen, den wir direkt oder indirekt aus funktionierenden Ökosystemen ziehen.

Ökosystemleistungen werden meist in vier Hauptgruppen unterteilt:

Versorgungsleistungen: materielle Güter aus der Natur, wie Nahrung, Holz, Trinkwasser, Heilpflanzen, genetische Ressourcen

  • Regulierungsleistungen: Regulierung von ökologischen Prozessen, z. B. Bestäubung durch Insekten, Klimaregulation durch Wälder, Hochwasserschutz durch Auen, Luft- und Wasserreinigung
  • Kulturelle Leistungen: Nicht-materielle Beiträge der Natur, wie Erholung, Ästhetik, Spiritualität, Bildung, Inspiration für Kunst
  • Unterstützende Leistungen: Grundlage für alle anderen Leistungen, wie beispielsweise Bodenbildung, Nährstoffkreisläufe, Biodiversitätserhalt

Renaturierung / ökologische Aufwertung

„Renaturierung“ oder auch „ökologische Aufwertung“ meint die Wiederherstellung eines möglichst natürlichen oder naturnahen Zustands in einem Ökosystem, das durch menschliche Eingriffe geschädigt oder verändert wurde. Ziel ist es, Funktionen bzw. Leistungen der Natur (Lebensräume, Klimaschutz, Wasserhaushalt, etc.) wiederherzustellen. Wenn ein Gebiet durch Landwirtschaft, Industrie, Bebauung oder andere Eingriffe verändert wurde, sind oft natürliche Funktionen (Ökosystemleistungen) verloren gegangen. Bei der Renaturierung versucht man, diese Funktionen zurückzubringen, indem man das Gebiet ökologisch „heilt“.

Mit den Grundlagenkonzepten zum Standard für ökologische Aufwertung (SöA) erweitern wir das Verständnis von Renaturierung, da wir auch landwirtschaftliche Nutzflächen und Stadtgebiete mit einbeziehen. Das Ziel ist, in allen Flächentypen so viel Natur wie möglich wiederherzustellen. Denn natürlich kann eine Stadt nicht komplett in einen wilden Ursprungszustand zurückversetzt werden. Und doch ist es wichtig, Naturschutz nicht getrennt, sondern in Verbindung mit Landnutzung und Stadtentwicklung zu denken und umzusetzen. Nur so wird ein Leben innerhalb planetarer Grenzen möglich.

Schutzgut

Ein Schutzgut ist das, was wir durch Umweltpolitik, Umweltbewertung und auch den Mehr.Wert-Standard schützen wollen. Sowohl in der Ökobilanzierung nach ISO-Norm als auch in der naturschutzfachlichen Renaturierung gibt es die Schutzgüter „Menschliche Gesundheit“ und „Ökosystem“.

In der Umweltkostenrechnung (wie bei CE Delft) sind Schutzgüter die Bezugspunkte, an denen die Schäden durch Emissionen oder Ressourcennutzung sichtbar gemacht und mit Geld bewertet werden. In der ökologischen Aufwertung bilden die Schutzgüter die Zielgrößen für Schutz- und Wiederherstellungspläne und -maßnahmen.

Umweltwert

Der Umweltwert umfasst alle Aufwände, die getätigt werden, um ökologisch beschädigte oder geschwächte Gebiete naturschutzfachlich (nach dem Mehr.Wert-Standard für ökologische Aufwertung) wiederherzustellen. Er wird in Euro beziffert. Durch die Investition in den Umweltwert können Unternehmen Umweltkosten, die nicht weiter gesenkt werden können, ausgleichen.