Anschlussfähigkeit an Regularien und bestehende Strategien

Sicher Zukunft gestalten

Wissenschaftsbasierte Praxistauglichkeit ist ein Mehr.Wert unseres Standards. Wie der Mehr.Wert-Standard dazu beiträgt, dass Sie Ihren Handlungs- und Nachweispflichten gerecht werden, Ihre bestehende Nachhaltigkeitsstrategie zielführend weiterentwickeln und obendrein noch ambitionierte Pionierarbeit leisten können, erfahren Sie hier.

Mehr.Wert-Standard im Kontext

Regulatorische Initiativen x Mehr.Wert

Grafik: Mehr.Wert-Standard im Kontext regulatorischer Initiativen

Mehr.Wert im Kontext regulatorischer Initiativen

Kurz erklärt

Anerkannte Datenbasis zur Berichterstattung im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, umfassend und standardisiert über Nachhaltigkeit zu berichten (Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte). Ziel ist, dass Nachhaltigkeitsberichte vergleichbarer, verlässlicher und prüfbarer werden – ähnlich wie Finanzberichte.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, nach einheitlichen EU-Standards (ESRS – European Sustainability Reporting Standards) über ihre Nachhaltigkeitsleistung zu berichten. Die Berichte sollen zeigen, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen beeinflussen (Outside-In) und welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat (Inside-Out).

Zu dieser doppelten Wesentlichkeitsanalyse trägt der Mehr.Wert-Standard bei, da er wissenschaftlich fundierte und anerkannte Inside-Out-Daten über verursachte Umweltauswirkungen und Wiedergutmachungsleistungen (Ausgleich durch Umweltwert) liefert.

Implementieren, Überprüfen, Optimieren und Nachweisen von Umweltschutzmaßnahmen im Kontext der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bzw. des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Die CSDDD (deutsch: EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit) verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette wahrzunehmen. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist das deutsche Pendant zur CSDDD.
Es gilt seit dem 1. Januar 2023 und regelt menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten deutscher Unternehmen entlang ihrer Lieferketten. Die CSDDD soll das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz zukünftig ersetzen und erweitern.

Kernpflichten sind:

Sorgfaltspflichten implementieren, um Menschenrechts- und Umweltrisiken zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und abzustellen
Risikomanagement-Prozesse einführen (z. B. für Kinderarbeit, Ausbeutung, Umweltverschmutzung)
Korrekturmaßnahmen bei festgestellten Verstößen einleiten
Einen Beschwerdemechanismus für Betroffene bereitstellen
Jährlich über die Einhaltung berichten (oft integriert mit der CSRD)
Die Unternehmensstrategie mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens in Einklang bringen

Beitrag valider Daten für die Beweispflicht im Kontext der EU Deforestation Regulation (EUDR)

Beitrag valider Daten für die Beweispflicht im Kontext der EU Deforestation Regulation (EUDR)

Nachweise im Kontext der EU Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF) Regulation

Nachweise im Kontext der EU Carbon Removals and Carbon Farming (CRCF) Regulation

Umweltbezogene Daten für die Offenlegungspflichten im Kontext der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Die SFDR ist die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Die Verordnung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer (z. B. Banken, Fonds, Versicherungen, Vermögensverwalter) dazu, offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen.

Einfache Rechtssicherheit im Kontext von Green Claims und EmpCo

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) werden allgemeine Umweltaussagen, wie „umweltschonend“ oder „nachhaltig“ für die Endkundenkommunikation nicht mehr ohne Weiteres genutzt werden können. Es ist zu erwarten, dass die Green Claims Direktive, die Regelungen der EmpCo noch verschärft. Gerade in diesem Kontext ist ein zertifiziertes Umweltsiegel, wie das Umwelt Mehr.Wert-Siegel, das auf dem Mehr.Wert-Standard aufbaut, der Garant für eine rechtssichere, verständliche und orientierungstiftende Nachhaltigkeitskommunikation.

Datengrundlage zur Implementierung von ESG-Kriterien (Fokus Ökologie) in Hinblick auf regulatorische Anforderungen von EBA; EZB und BaFin

Die drei Aufsichts- und Regulierungsbehörden fordern die Integration von ESG-Kriterien in die Risikobewertung und das Risikomanagement von Finanzinstituten. Ein zentraler Aspekt für die Erfüllung der Anforderungen von EBA, EZB und BaFin sind valide Daten, die es ermöglichen, Aussagen über Umweltrisiken zu treffen. Der Mehr.Wert-Standard ermöglicht diese Grundanforderung aufgrund seiner wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethoden für Analyse, Reduktion und Umweltkostenberechnung.

Mehr.Wert-Standard im Kontext

Beitrag zur Unternehmensstrategie

  • Naturkapital
  • Wertschöpfungsketten
  • Doppelte Wesentlichkeit
  • Strategie & Management
  • Transitionspläne
  • KPIs & Datenanalyse

Der GUH-Ansatz bietet einen Baustein der Naturkapital-bilanzierung i.S.v. einer Betrachtung aller Umweltziele, der ganzheitlichen Analyse von Umweltwirkungen sowie deren Monetarisierung. Diese Vorgehensweise kann somit der Ausgestaltung eines Strategie- & Accountingansatzes zu Naturkapital dienlich sein.

Die Analyse- & Reduktionsphase des Ansatzes sowie deren Inwertsetzung sind auf den Lebenszyklus der Bewertungsobjekte ausgelegt und behandeln somit die gesamte Wertschöpfungskette sowie eine idealtypisch flächendeckende Betrachtung vor- und nachgelagerter Wertschöpfungsbeiträge.

Der Analyseansatz fokussiert auf Umweltauswirkungen, etwaige Abhängigkeiten zu natürlichen Ressourcen sowie daraus entstehende Risiken und Chancen. Somit wird eine belastbare Grundlage für die Durchführung einer DMA auf Organisations-, Produkt- & Prozessebene ermöglicht, die auch eine Parametrisierung einzelner Analyseschritte erlaubt.

Mittels des Ansatzes können auf Basis der vorangegangenen Punkte konkrete Strategieschwerpunkte und Managementansätze definiert werden, die als repetitive Prozessschritte und auf Grundlage derer Einbettung in einen KVP den Anforderungen der Regulatorik entsprechen. Vor allem auf Organisations- & Produktebene bietet der Ansatz belastbare Lösungswege.

Analyse, Reduktion und Kompensation im Rahmen des Standardansatzes können als Grundlage für die Entwicklung von Transitionsplänen im Sinne der CSRD genutzt werden. Unter Einbezug wissen-schaftlicher Referenzwerte und deren Übersetzung in kurz-, mittel- & langfristige Managementpläne bedient der Ansatz regulatorische Anforderungen.

Der Ansatz unterstützt den Aufbau belastbarer Datenhaushalte und Datenmanagementansätze und stärkt die kontinuierliche Verbesserung der Daten-verfügbarkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Bewertungsobjekts. Die Verwendung anerkannter Datensysteme sichert die dauerhafte Belastbarkeit.